Netze müssen nach CE mit einem Potentialausgleich, keiner Erdung, versehen werden!
Jeder Kunde ist im Recht, wenn der die komplette Installation mit "entspricht nicht CE" zurückgibt und seit 1996 haftet der Ersteller einer nicht CE entsprechenden Anlage auch für Schäden, deren ursächlicher Zusammenhang zu seiner Installation nicht nachgewiesen ist.
Man kann im Verkabelungsbereich einfach ein T-Stück mit Potentialausgleich einbauen, um diesem Problem zu entgehen.
Sie müssen sich darüber klarwerden, daß in einem Netz zig Rechner mit Netzteilen ohne VDE laufen und auch in den Netzwerk-Karten sind weder Y-Kondensatoren noch Spannungswandler nach VDE. Wenn von denen eines Spannung auf das Netz gespeist wird und es kommt zu Sach- oder Personenschäden, zahlt keine Versicherung!